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Heubeck

Pensionsrückstellungen werden in der Regel nach dem sog. Heubeck-Teilwert berechnet. Die HEUBECK-RICHTTAFELN-GmbH erstellt und verlegt im Wesentlichen biometrische Rechnungsgrundlagen für die Altersversorgung. Sie ist der Herausgeber der jeweils urheberrechtlich geschützten Richttafeln 1983, der RICHTTAFELN 1998 und der RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck.

Die RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck bilden also die statistischen Grundlagen für die Berechnung der Pensionsrückstellungen.

Download: Auftragsformular zur Berechnung der Pensionsrückstellung

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