Heubeck
Pensionsrückstellungen werden in der Regel nach dem sog. Heubeck-Teilwert berechnet. Die HEUBECK-RICHTTAFELN-GmbH erstellt und verlegt im Wesentlichen biometrische Rechnungsgrundlagen für die Altersversorgung. Sie ist der Herausgeber der jeweils urheberrechtlich geschützten Richttafeln 1983, der RICHTTAFELN 1998 und der RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck.
Die RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck bilden also die statistischen Grundlagen für die Berechnung der Pensionsrückstellungen.
Download: Auftragsformular zur Berechnung der Pensionsrückstellung