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Pensionsrückstellungen in der GmbH

Der Pensionsrückstellung sollte besonders in kleinen Kapitalgesellschaften eine große Bedeutung beigemessen werden. Sie veranschaulicht genau genommen das Biometrische Risiko, für das die Gesellschaft bürgt. Hierzu zählt nicht nur die Langlebigkeit sondern auch der Tod und insbesondere die Invalidität.

Risiko Invalidität

Sobald die zu versorgende Person invalide (oder berufsunfähig) wird, ergeben sich teils gravierende Änderungen der Pensionsrückstellung. Zur Veranschaulichung dient das folgende einfache Beispiel:

Pensionsrückstellung = 200.000 €
Barwert der Pensionsleistung = 300.000 €
Barwert der zukünftigen Prämien = 100.000 €
(siehe auch Teilwertberechnung)

Tritt nun die Invalidität ein, so fällt der BArwert der zukunftigen Prämien auf Null. Dies hat zur Folge, dass die Pensionsrückstellung sprunghaft um 100.000 € ansteigt.

In Gewinn und Verlust ausgedrückt bedeutet dies: das Unternehmen macht 100.000 € Verlust.

Dieses Risiko lässt sich leicht externieren, dazu ist es allerdings erforderlich die genaue Höhe des Risikos zu erkennen. Diese berechnen wir Ihnen gern.

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