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BilMoG

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Bilanzierung von Unternehmen. Somit ist hier auch geregelt, dass für Pensionszusagen Rückstellungen gebildet werden müssen. Diese Rückstellung kann von der ausgewiesenen Pensionsrückstellung der Steuerbilanz nach oben abweichen. Bisher war dies in der Regel nicht der Fall.

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ändert sich dies. Hierdurch werden die Rückstellungen in der Handelsbilanz zukünftig nach einem anderen Berechnungsverfahren ausgewiesen (regelmäßic die PUC-Methode, oder Anwartschaftsbarwertverfahren), was auch zur Folge hat, dass in Zukunft zwei voneinander abweichende Bilanzen erstellt werden müssen.

Zusätzlich kommt es durch die Änderung des Mindestpensionierungsalters (siehe EStÄR 2008 zu R 6a (8) EStR) zu Differenzen zwischen der Rückstellungshöhe in der Handels- und in der Steuerbilanz.

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