Altersversorgung
Geschäftsführer und Altersvorsorge
Die Pensionszusage dient prinzipiell dem Zweck der Altersversorgung. Da die Pensionszusagen nur sehr geringen Beschränkungen unterliegt, bietet sie insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführern einige interessante Möglichkeiten. Dies wird im folgenden Beispiel verdeutlicht.
| Pensionszusage | private Vorsorge | |
| Gewinn im Unternehmen | 10.000 € | 10.000 € |
| freie Mittel nach Versteuerung | 10.000 € | 7.000 € (Versteuerung im Unternehmen mit 30%) |
| freie Mittel nach Ausschüttung | 5.100 € (Versteuerung privat mit ca. 27 %) | |
| zur Anlage zur Verfügung stehend | 10.000 € | 5.100 € |
| bei Ruhestandsbeginn verfügbar | 40.000 € | 20.400 € |
| resultierende Jahresrente | 2.000 € | 1.020 € |
| zu versteuernder Anteil | 100% | 18% (Ertragsanteil) |
| Steuersatz | 25% | 25% |
| Nettorente | 1.500 € | 974,10 € |
Hinzu kommen Vorteile innerhalb der Kapitalanlagen. So gibt es zum Beispiel Anlageklassen, die innerhalb einer Kapitalgesellschaft geringer besteuert werden, als im Privatvermögen des Geschäftsführers.
Rentner-GmbH
Gelegentlich entstehen sogenannte Rentner-GmbH’s. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die nur existieren um regelmäßig die Pensionszahlungen an ihre Rentner zu tätigen. Die Kosten für diese Administration der Gesellschaft können minimiert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.versicherungsmathematisches-gutachten.de/.