Pensionsrückstellung Berechnung
Für Pensionszusagen müssen jährlich Rückstellungen gebildet und in der Bilanz ausgewiesen werden. Dazu sind versicherungsmathematische Gutachten nötig, die die Höhe der Rückstellung ausweisen. Die Berechnung der Rückstellung für Ihre Pensionszusage übernehmen wir. Wir erstellen das erforderliche Bilanzgutachten für die Handelsbilanz und die Steuerbilanz.
Auf dieser Internetpräsenz möchten wir Ihnen zudem einige Informationen zum Thema Pensionszusage zur Verfügung stellen. Diese Punkte betreffen alle Unternehmen mit einer Pensionszusage als Altervorsorge für den Gesellschafter-Geschäftsführer.
Direktlink zum Auftragsformular: Berechnung der Pensionsrückstellung